Die Geschichte des Europäischen Parlaments

Im Jahr 1952 kam erstmals zu eine parlamentarischen Versammlung in Europa. Dabei wurden insgesamt 78 Abgeordnete der Mitgliedsstaaten der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) von den nationalen Parlamenten gewählt und entsandt. Gleich zu Beginn fing man an sich auf internationaler Ebene nach Interessensfraktionen aufzuteilen und nicht nach nationalen Fraktionen.

Als 1957 durch die Römischen Verträge die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet wurden, wurde diese Abgeordneten-Versammlung auf 142 Volksvertreter aufgestockt. Von nun an war dieses Parlament, das auch schon als Europäisches Parlament bezeichnet wurde, für alle drei europäischen Vereinigungen zuständig.

Da das Parlament jedoch nur sehr wenig Entscheidungsbefugnis hatte, führte dies in den späten 60er Jahren und 70er Jahren zum Desinteresse der deutschen Bevölkerung. Als 1979 die ersten Direktwahlen für das Europäische Parlament abgehalten wurden, schuf man ein neues Bewusstsein und neues Interesse am Europaparlament.

Spätestens mit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 errang das Parlament dann schließlich große politische Bedeutung. Nun war es an der Gesetzgebung beteiligt und konnte Änderungen vorschlagen. Durch den Vertrag von Maastrich 1992 wurde dem Europaparlament erneut zusätzliche Rechte erteilt und bei der Gesetzgebung mit dem Rat der EU gleichgestellt. Des Weiteren wurden die Kontrollrechte deutlich erweitert, da es nun in der Lage war Untersuchungsausschüsse zu bilden. Mit den Vertragsreformen von Amsterdam und Nizza erweiterten sich nochmals die Mitentscheidungskompetenzen des Europäischen Parlaments.