Die Europawahl

Das Europäische Parlament wird fünfjährig gewählt. Zuletzt fand im Juni 2009 eine Europawahl statt. Die Anzahl der Volksvertreter, die jedes Land stellen darf, ist von der Einwohnerzahl abhängig. Demnach stellt Deutschland mit 99 Sitzen die meisten Abgeordneten im Europaparlament, gefolgt von Frankreich, Großbritannien und Italien.

Bei der Europawahl wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, das heißt, dass wenn eine Partei beispielsweise 30% der Stimmen erreicht diese auch 30% der Sitze erhält. Traditionell ist die Wahlbeteiligung sehr niedrig. Schade ist jedoch, dass diese seit der ersten Europawahl 1979 (63,0 %) immer weiter sank, bis sie 2004 ein Minimum von 45,6% erreichte. Obwohl immer mehr Beschlüsse und Gesetzte europaweit durch die EU durchgesetzt werden, scheint das Interesse der europäischen Bevölkerung an Europawahlen stetig zu sinken.

Bei der Anzahl der Sitze wurde sehr früh berücksichtigt, dass auch das Votum kleinerer Staaten berücksichtigt werden sollte. Deshalb erhalten nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität kleinere Länder mehr Sitze pro Einwohner als größere Staaten. Der große Unterschied lässt sich am Besten bei einem Vergleich der Sitze von Deutschland (99 Sitze), dem größten Staat, und dem kleinsten Staat Malta (5 Sitze). Deutschland erhielt pro 830.000 Einwohner einen Sitz, wohingegen Malta einen Sitz pro 80.000 Einwohner innehat. Der Durchschnitt liegt jedoch bei einem Sitz je 679.000 Einwohner.