Die Aufgaben des Europaparlaments

Die Aufgaben des Europäischen Parlaments sind klar definiert. Zum einen kann das Parlament neue Gesetze entwerfen und verabschieden. Zum Anderen kontrolliert das Europaparlament die Europäische Kommission und den Haushalt.

Bei der Gesetzgebung auf EU-Ebene spielt neben dem Europäischen Parlament auch noch der EU-Ministerrat (Rat der EU) eine entscheidende Rolle. Die beiden Gremien sind bei der Änderung von Gesetzesentwürfen gleichberechtigt. Unter die europäischen Gesetze Fallen Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen (hauptsächlich Empfehlungen, nicht bindend). Sollten sich Rat und Parlament nicht einigen können, so versucht man abschließend vor dem Vermittlungsausschuss noch eine Einigung zu erreichen. Der einzige offensichtliche Unterschied zur deutschen Gesetzgebung ist die Unmöglichkeit der Gesetzesinitiative durch das Europäische Parlament. Lediglich die Europäische Kommission kann neue Gesetzesvorlagen entwerfen.

Ebenso wie bei der Gesetzgebung entscheidet das Europaparlament gemeinsam mit dem Rat über den Haushalt der EU. Der erste Entwurf für einen Haushalt (134 Mrd. im Jahre 2009) wird von der Europäischen Kommission vorgelegt und anschließend von Parlament und Rat geändert oder ohne Veränderung verabschiedet.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Europäischen Parlament ist die ü;berwachung der Europäischen Kommission und des Rates der EU. Bei Unregelmäßigkeiten wird ein Untersuchungsausschuss eingerichtet und es kann sogar zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kommen. Um diese Aufgabe richtig bewerkstelligen zu können müssen der Rat, die Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) regelmäßig Bericht über dessen Tätigkeiten erstatten.

Des Weiteren prüft das Parlament die Kompetenz und Integrität der Kommissare der verschiedenen Ausschüsse der Europäischen Kommission vor dessen Berufung. Die Direktoren der EZB, den Kommissionspräsidenten und die Kommission als Ganzes müssen vor ihrer Ernennung vom Parlament abgelehnt und angenommen werden.